Coronavirus: Weitere Einschränkungen des öffentlichen Leben in Essen
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Die Landesregierung NRW hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie erstellt. Ein Teil davon besagt, dass die örtlichen Behörden alle nicht notwendigen Veranstaltungen im Land untersagen sollen.
Die Stadt Essen hat daraufhin eine Allgemeinverfügung für das Essener Stadtgebiet verfasst, diese ist gültig ab Dienstag, 17. März, bis vorerst zum 19. April.
Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote werden geschlossen beziehungsweise eingestellt:
• Bars, Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars, Restaurants und Gaststätten (ausgenommen sind damit verbundene Lieferdienste und Imbisse für den Außerhaus-Bedarf), Theater, Kinos und Museen
• Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen und vergleichbare Einrichtungen
• alle Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen
• Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
• Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und Prostitutionsbetriebe
Auch der Zugang zu Einrichtungshäusern, Einkaufszentren und vergleichbaren Einrichtungen wird beschränkt und ist nur erlaubt, wenn die Besucherzahl reglementiert wird. Der Aufenthalt ist nur zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs zu gestatten.
Weiterhin sind alle öffentlichen Veranstaltungen ab 15 Personen untersagt. Dies gilt auch für Gottesdienste und Veranstaltungen der Religionsgemeinschaften. Das schließt grundsätzlich auch Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein – diese können nur nach einer individuellen Prüfung der Verhältnismäßigkeit zugelassen werden. Die Teilnahme an Bestattungen ist nur Verwandten 1. Grades sowie Geschwistern gestattet.
Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge dienen, beispielsweise bleiben Wochenmärkte erlaubt.
Personenansammlungen von mehr als 15 Personen auf öffentlichen zugänglichen Flächen sind ebenfalls untersagt. Das gilt nicht für Flächen des ÖPNV.
Darüber hinaus wurde Besuchsverbot für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe angeordnet. Ausgenommen ist maximal ein registrierter Besucher pro Bewohner/Patient pro Tag mit entsprechenden Schutzmaßnahmen und nach einer Hygieneunterweisung. Ausgenommen davon sind medizinische oder ethisch-sozial angezeigte Besuche (z.B. Kinderstationen, Palliativpatienten).
Zusätzliche wurden grundsätzlich Betretungsverbote für Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach Definition des Robert Koch-Institutes erlassen. Diese gelten insgesamt 14 Tage nach der Rückkehr.
Nicht mehr betreten werden dürfen:
• Gemeinschaftseinrichtungen, wie Kitas, Schulen und viele weitere,
• Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und weitere, und zwar als Besucher,
• stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe,
• Hochschulen.
Herausgeber:
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88 0 (Zentrale)
E-Mail: info@essen.de
URL: www.essen.de/presse
Erster Coronafall nun auch in Burgaltendorf
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Peter Renzel, Stadtdirektor und Geschäftsbereichsvorstand Soziales, Arbeit und Gesundheit der Stadt Essen, hat heute Morgen ein Update gegeben zum Coronavirus in Essen:
"In Essen gibt es jetzt acht weitere Personen, die an dem Coronavirus erkrankt sind. Alle Personen sind Reiserückkehrer unter anderem aus Österreich. Seit gestern Abend laufen entsprechende Umfeldanalysen. Für die Personen aus den Stadtteilen Kettwig, Frintrop, Steele, Kupferdreh oder Burgaltendorf sowie für insgesamt zwölf weitere Kontaktpersonen wurde bereits eine häusliche Quarantäne angeordnet."
Bürgerwille - Burgstraße soll in Teilen auf 30 km/h beschränkt werden
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Zahlreiche Bürger aus Burgaltendorf, insbesondere direkte Anwohner der Burgstrasse, fordern die Einführung einer dauerhaften Temporeduzierung auf 30 km/h, mindestens zwischen den Kreuzungen Dumberger Str. und Vaestestraße. Dazu werden derzeit Unterschriften von Bürgern gesammelt, die wie der Initiator und Anwohner Stefan Dolczewski eine Temporeduzierung auf 30 km/h fordern. Bisher sei die Resonanz sehr groß. Mit den gesammelten Unterschriften wird es sich als Sprachrohr der Bürger an den zuständigen Bezirksbürgermeister, Manfred Kuhmichel, und an die Bezirksvertretung VIII (Ruhrhalbinsel) der Stadt Essen wenden. Stefan Dolczewski hofft sehr, dass die Entscheider danach diesen Missstand erkennen und handeln. Sei es auf Basis des Lärmschutzes, der Abgasemissionen oder aus Verkehrssicherheitsgründen.
Anwohner Stefan Dolczewski weiterhin: „Durch Zunahme des Verkehrs wegen der Wiedereröffnung der Pontonbrücke und die Umleitung zur Ruhrbahn Wendeschleife fällt auf, dass der kurvige Streckenabschnitt mit seinen vielen Einmündungen nicht für die üblichen 50 km/h geeignet ist.“
„Wir haben in unserem Wohngebiet eine extreme Zunahme an Lärm und Abgasemissionen und machen uns besonders um die Sicherheit Gedanken“, fasst er den Wunsch der Unterzeichner einer Unterschriftenaktion zusammen. Außerdem wird die Straße als Schulweg genutzt, weist angrenzende Spielstraßen auf und ist schlecht einsehbar. Jeden Tag begegnen sich auf diesem Streckenabschnitt LKW oder Ruhrbahn Gelenkbusse, die aufgrund hoher Geschwindigkeit nicht mehr auf die eingerichteten Halteverbotsbereiche ausweichen können. Dann kann es auch schon mal sein, dass dort für 10 Minuten gar nichts mehr geht, so Dolczewski. Bei eingerichteter Tempo 30 Begrenzung, da ist er sich sicher, käme es erst gar nicht zu solchen gefährlichen Situationen, da alle Beteiligten genügend Bremsweg hätten um in Halteverbotbereiche auszuweichen.