Jahrelanger Rechtsstreit beendet - Klage gegen Funkmasten erfolgreich
 
Quelle: WDR


Auch in Wohngebieten installieren Mobilfunkbetreiber seit Jahren immer mehr Antennenmasten - oft gegen den Widerstand der Anwohner. Ein Mann aus Essen hatte nun mit der Klage gegen eine Anlage Erfolg.

Mehrere Jahre hat sich ein 69-Jähriger aus Essen-Burgaltendorf vor Gericht gegen einen Antennenwald in seiner Nachbarschaft zur Wehr gesetzt. Jetzt gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster seiner Klage gegen die Stadt Essen Recht. Eine derartige Ansammlung von Sendemasten verändere den optischen Charakter des Ortsteils nachhaltig und sei deshalb nicht zulässig, urteilten die Richter (Az: 10A2999/07). Das Urteil ist endgültig, eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ließ das Gericht nicht zu.

Fünf Masten und 18 Antennen

Seit 1999 hatten drei Mobilfunkunternehmen nach und nach fünf Masten mit 18 Antennen auf dem Dach eines Hochhauses (auf der Alten Hauptstraße) in der Nachbarschaft des Klägers installiert. Seit 2003 ist die Errichtung solcher Anlagen genehmigungsfrei. Lediglich in "sensiblen" Bereichen benötigen die Betreiber eine ausdrückliche Befreiung durch die Stadtverwaltung - etwa in reinen Wohngebieten. Gegen die Befreiung für die Antennen in seiner Nachbarschaft war der 69-Jährige seit 2002 gerichtlich vorgegangen. Mehrere Instanzen hatten zuvor für die Stadt entschieden. Erst das OVG gab dem Kläger Recht.

Städte müssen Situation vor Ort prüfen

"Das Urteil wird Auswirkungen für ganz Deutschland haben", sagt Kläger-Anwalt Frank Roeser auf Anfrage von WDR.de. "Mobilfunkmasten in reinen Wohngebieten werden in der Zukunft eher eine Ausnahme statt die Regel sein." Künftig müsse eine Stadt bei jedem Antrag auf einen neuen Antennenmast genau prüfen, ob die Anlage den Charakter der Wohngegend verändert. "Das ist oft schon ab dem ersten Mast und der ersten Antenne der Fall", meint Roeser. Er rechne fest damit, dass die Anlage in der Nachbarschaft seines Mandanten bald abgebaut werden muss.

Essen will abwarten

Bei der Stadt Essen ist man sich in dieser Frage noch nicht sicher. "Uns wurde das Urteil noch nicht zugestellt", sagt Stadtsprecher Detlef Feige auf Anfrage. Möglicherweise habe die Entscheidung aus Münster auch nur Auswirkungen auf zukünftige und nicht auf bestehende Anlagen. Auf jeden Fall werde die Stadt prüfen, ob sie per Nichtzulassungsklage doch noch in Revision gehen kann.

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Quelle: www.wdr.de